Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Nichtzulassung der zivilprozessualen Berufung, wenn zwar eine Divergenzzulassung (§ 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO) nahe gelegen hätte, jedoch die Nichtzulassung des Rechtsmittels nicht auf einer krassen Missdeutung der Zulassungsvoraussetzungen beruht – hier: Ersatzfähigkeit von Kosten für einen Kfz-Sachverständigen