Hinterbliebenenversorgung, Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags neben Waisengeld, Konkurrenzverhältnis zu im öffentlichen Dienst beschäftigtem Elternteil, Akzessorietät zum Kindergeldrecht, Keine Berechtigtenbestimmung bzgl. des kinderbezogenen Familienzuschlags, Kein Verzicht auf Besoldungsbestandteile