Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB – Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf Rückzahlung eines zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlten Betrags
Frist für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung über eine nicht mehr laufende Geldleistung bei Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes des Auffindens einer Urkunde und zumindest grob fahrlässigen Falschangaben und/oder grob fahrlässiger Unkenntnis – Beachtung eines Verstoß gegen die Fristenregelungen im Zugunstenverfahren