Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht: Verweigerung der Berufungszulassung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofes; Berufungszulassungsgrund; Nachweiswert eines Fachgesprächs
Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht: Berücksichtigungsfähigkeit von praktischen Tätigkeiten als Insolvenzverwalter und theoretischen Kenntnissen durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften; Notwendigkeit eines Fachgespräches