Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht”: Nachweis des Erwerbs der besonderen praktischen Erfahrungen durch Teilnahme an 40 Hauptverhandlungstagen innerhalb von 3 Jahren
Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Nachweis theoretischer Kenntnisse mittels der Vorlage von Stellungnahmen anderer Juristen; Durchführung eines Fachgesprächs
Verleihung der Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht”: Anforderungen an wertungsfähige Fallbearbeitungen aus dem Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht