erfolgreicher Eilantrag auf Familienzusammenführung in Deutschland im Wege des Dublin-Verfahrens, Anspruch gegen die Bundesrepublik, Deutschland auf Zuständigerklärung für die Bearbeitung der Asylgesuche in Griechenland aufhältiger Antragsteller (Vater, Mutter und Geschwisterkind), deren minderjährige Söhne/Brüder, 9 und 13 Jahre alt, (Abschiebeverbote festgestellt) sich in Deutschland befinden
unbegründete Aufstockungsklage einer syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus eigenem und aus abgeleitetem Recht, unverzügliche Antragstellung bei Einreise mit Visum zur Familienzusammenführung