Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Verschleißschutzschicht” – mit einem Merkmal verbundene besondere Vorteile oder Wirkungen – fehlende Offenbarung – für den Fachmann nicht erkennbar – keine tatsächliche Bereicherung des Standes der Technik – keine Heranziehung zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit – zur ausreichenden Offenbarung von Vorteilen und Wirkungen – Abstellen auf den maßgeblichen Offenbarungsgehalt der Patentanmeldung – Verbots der Erweiterung des Schutzbereichs – Patentschrift stellt keine zusätzliche Zäsur für einen zulässigen Rückgriff auf den ursprünglichen Offenbarungsgehalt der Anmeldung dar
Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells” – Teilmerkmale eines Patentanspruchs in einem “oder”-Verhältnis – Auslegung – entweder: Nebeneinanderstehen von eigenständigen technischen Lehren/nebengeordnete Lehren – isolierte Betrachtung für die Beurteilung der Patentfähigkeit – oder: Aufzählung von Alternativen einer einzigen gemeinsamen Lehre – Neuheit ist in Bezug auf sämtliche Alternativen einheitlich zu betrachten – für die einzelnen Alternativen lässt sich sprachlich kein Oberbegriff bilden
Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Ceroxid und Verfahren zu seiner Herstellung und Katalysator für die Abgasreinigung” – zur Offenbarung der Erfindung bei einem Patentanspruch, der eine verallgemeinernde Formulierung enthält