(Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3 ZPO im FG-Verfahren – Tatbestandsberichtigung – Verbescheidung von rechtsmissbräuchlichen oder offenbar unzulässigen Ablehnungsgesuchen – Kostenerstattung bei nicht berufsmäßig tätigen Prozessbevollmächtigten)
Statthaftigkeit der Beschwerde; Verweigerung einer spontanen und unangekündigten Akteneinsicht durch den Urkundenbeamten der Geschäftsstelle; Richterablehnung