Anwendung des nach Gesetzesänderung mildesten Gesetzes im Strafverfahren: Unrechtskontinuität bei Neuregelung der Vorschriften zum Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
Betrug: Natürliche Handlungseinheit bei mehreren auf dem gleichen Tatentschluss basierenden Tathandlungen; Voraussetzungen des sog. Dreiecksbetrugs; Abgrenzung zum Diebstahl in mittelbarer Täterschaft