Nichtannahmebeschluss: Von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf (hier: Anhörungsrüge gem § 33a StPO bei fehlender Gehörsverletzung) hält Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 BVerfGG nicht offen – Zudem Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichen Rechtsbehelfen
Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung: Haftgrund der Fluchtgefahr nach unerlaubter Einreise in Ansehung der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland
Anforderungen an die gesetzliche Festlegung der Haftgründe für die Anordnung von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren in Deutschland: Haftgrund der Fluchtgefahr bzw. einer Entziehungsabsicht; Haftgründe des Ablaufs der Ausreisefrist und des Wechsels an einen unbekannten Aufenthaltsort sowie des Nichtantreffens an dem der Ausländerbehörde angegebenen Ort am Abschiebungstermin
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft – erhöhte Begründungsanforderungen an Haftfortdauerentscheidungen – Verhandlungsdichte von 1,17 Sitzungen pro Woche genügt bei lediglich stundenweise oder halbtägiger Verhandlung dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufhebung von Haftverschonungsbeschlüssen ohne Vorliegen “neu hervorgetretener Umstände” iSd § 116 Abs 4 Nr 3 StPO verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG – Erfordernis einer umfangreichen Abwägung zwischen aus Sicht der Fachgerichte vorliegenden neuen Erkenntnissen und auf Grundlage des Haftverschonungsbeschlusses gesetzten Vertrauenstatbestands – Ausschluss milderer Mittel zur Verfahrenssicherung unzureichend begründet – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro