Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Frage, wann ein Sachverständiger als extern iSd § 463 Abs 4 S 3 Alt 2 StPO angesehen werden kann – hier: Verletzung des Gebots bestmöglicher Sachaufklärung, mithin Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus unter Beiziehung eines Sachverständigen, der in einer anderen Abteilung bzw Fachklinik jenes Krankenhauses tätig ist – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG – insb zur fachgerichtlichen Pflicht, die Dauer der Erstattung eines Sachverständigengutachtens zu überwachen – Gegenstandswertfestsetzung