Erfolgreicher Eilantrag zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren – unterlassene Anhörung der Betroffenen als schwerwiegender Verfahrensfehler
Stattgebender Kammerbeschluss: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 93 Abs 2 BVerfGG) nach Fristversäumnis aufgrund fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung – Verstoß gegen Art 19 Abs 4 S 1 GG aufgrund sachlich nicht mehr vertretbarer Auslegung des Rechtsschutzbegehrens
Nichtannahmebeschluss: Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – keine hinreichenden Darlegungen bzgl des fehlenden Verschuldens nach § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG