(Pfändungsgrenzen: Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 850c ZPO; Berücksichtigung zusätzlicher Bedarfe durch das Insolvenzgericht; Berechnung des Besserungszuschlags)
(Sozialgerichtliches Verfahren – Prozesskostenhilfe – Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse – Berücksichtigung von Vermögen – keine Anwendung von § 141 SGB 12 – kein höherer Freibetrag wegen besonderer Notlage)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2020 III R 25/19 – Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes)
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes; Änderungsmöglichkeit des FA bei falscher Rechtsauffassung im amtlich vorgesehenen Steuererklärungsformular