Kammerbeschluss: Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen einen stattgebenden Kammerbeschluss sowie eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Gegenstandswertfestsetzung setzt anwaltliche Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren voraus