Straßenreinigungsgebühr für Hinterlieger, öffentlich-rechtliche Reinigungs- und Sicherungspflicht stellt ausschließlich auf die Anliegereigenschaft an die Straße und nicht auf den Erschließungsvorteil ab
Straßenreinigungsgebühr für Hinterlieger, öffentlich-rechtliche Reinigungs- und Sicherungspflicht stellt ausschließlich auf die Anliegereigenschaft an die Straße und nicht auf den Erschließungsvorteil ab