Strafrechtliche Ahndung von Kriegsverbrechen eines ausländischen nachrangigen Hoheitsträgers im Ausland; Voraussetzungen des Kriegsverbrechens der Folter
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Gewährung von Eilrechtsschutz im Verfahren nach § 115 Abs 3 StVollzG verletzt Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) – hier: mangelnde fachgerichtliche Prüfung des Vorliegens eines Feststellungsinteresses trotz Anhaltspunkten für diskriminierenden Charakter einer vollzugsrechtlichen Maßnahme
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Prüfung und Berücksichtigung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 4 EUGrdRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) – Gegenstandswertfestsetzung