Gewährung rechtlichen Gehörs bei Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz – Videotechnik – Fahrtenbuch als Eigenbeleg des Fahrzeugführers
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Entscheidung nach unwirksamer, da gegen § 172 Abs 1 S 1 ZPO verstoßender Zustellung der Aufforderung zur Verteidigungsanzeige (§§ 697 Abs 2, 276 ZPO) – keine Heilung gem § 189 ZPO durch Zugang bei vertretener Partei
Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf nachträgliches rechtliches Gehör im strafprozessualen Beschwerdeverfahren bzgl Eingriffsmaßnahmen, die ohne Anhörung des Betroffenen angeordnet worden waren (§ 33 Abs 4 S 1 StPO) – Beschuldigter muss auch im Anwendungsbereich des § 33 Abs 3 StPO im Beschwerdeverfahren Möglichkeit zur Stellungnahme zu Erklärungen der Staatsanwaltschaft gem § 33 Abs 2 StPO erhalten – hier: Heilung der Gehörsverletzung im Anhörungsrügeverfahren nach § 33a StPO