Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Zuerkennung subsidiären Schutzes, Folgeantrag mit dem Ziel der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (erfolglos)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Absehen von der Vorlage ungeklärter unionsrechtlicher Fragen an den EuGH ohne nachvollziehbare Begründung verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG – hier: Berücksichtigung einer psychischen Erkrankung des Betroffenen im Auslieferungsverfahren auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls – Gegenstandswertfestsetzung