Verwerfung von Anträgen im Organstreitverfahren bzgl der Herausgabe der sog. NSA-Selektorenlisten: G 10-Kommission im Organstreit nicht parteifähig – G 10-Kommision ist weder oberstes Bundesorgan noch “andere Beteiligte” iSd Art 93 Abs 1 Nr 1 GG – Betroffenen steht Rechtsschutz vor Fachgerichten sowie im Wege der Verfassungsbeschwerde offen
Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs im Wahlprüfungsverfahren – Äußerung einer vorläufigen Rechtsauffassung im Berichterstatterschreiben sowie Versagung einer Fristverlängerung begründen keine Besorgnis der Befangenheit