(Variante der Geschlechtsentwicklung: Anwendbarkeit des § 45a PStG bei eindeutigen Geschlechtsmerkmalen; Anforderungen an ärztliche Bescheinigung; Rahmen der Überprüfbarkeit durch Standesbeamten)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Formularen unzulässig – unzureichende Auseinandersetzung mit Gründen der angegriffenen Entscheidung