Nichtannahmebeschluss: Zu staatlichen Schutzpflichten in Bezug auf Gesundheitsgefährdungen aufgrund der Durchführung einer strafprozessualen Hauptverhandlung – kein vollkommener Schutz vor jeglichen Gesundheitsgefahren geboten – hier: Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen des Risikos einer Corona-Infektion bereits unzulässig
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine wegen der Gefahr einer Corona-Infektion – Tenorbegründung: teils Subsidiarität gegenüber nachgelagertem fachgerichtlichem Rechtsschutz, teils derzeit unzureichende Beschwerdebegründung – unzureichende Auseinandersetzung mit im Ausgangsverfahren durchgeführten Schutzvorkehrungen