Markenbeschwerdeverfahren – „sport11/SPORT (Wort-Bild-Marke)/Sport1 GmbH (Unternehmenskennzeichen)“ – Waren- und Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen – kein Nachweis des Bestehens des Unternehmenskennzeichens im erforderlichen Umfang
Feststellungsinteresse für eine positive Feststellungsklage bei Beteiligung eines Dritten an dem Rechtsverhältnis der Parteien; rechtsgeschäftliches Handeln der Aktiengesellschaft gegenüber einem Vorstandsmitglied bei Abgabe paralleler Willenserklärungen im Rahmen eines Vertrages mit einem Dritten