(Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen – Beweislast – Zeitlicher Anwendungsbereich von § 51 Abs. 3 Satz 2 AO n.F. – Bindung an die Würdigung des FG – Kostenentscheidung nach Verfahrensbeitritt des BMF)
Flüchtlingsanerkennung; Glaubenswechsel; Ernsthaftigkeit der Glaubensüberzeugung; Feststellung einer inneren Tatsache; Notwendigkeit der erneuten Einvernahme in der Berufungsinstanz; vereinfachtes Berufungsverfahren; Wiederaufgreifen