Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsmangel (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei fehlender Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG – keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf kostenfreies Beratungsangebot des Rentenversicherungsträgers
(Soziales Entschädigungsrecht – Kinderzuschlag nach § 33b BVG – Außerstande-Sein zum Selbstunterhalt spätestens bei Vollendung des 27. Lebensjahrs – keine zwingende Vermutung bei Schwerbehinderung und Merkzeichen H – Verneinung bei erfolgreicher Ausbildung und jahrelanger Erwerbstätigkeit – Unterschied zum steuerrechtlichen Kindergeld – Verfassungsrecht – Gleichheitssatz)