Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Fehlen einer zeitlichen Höchstgrenze für die Heranziehung zu einmalig erhobenen kommunalen Beiträgen
Duldung des Befahrens und Betretens eines Wegedreiecks, keine gewidmete Straße, öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche, Widerruf der Freigabe für den öffentlichen Verkehr, Verwirkung