Einordnung als faktisches Dorfgebiet setzt kein bestimmtes prozentuales Mischverhältnis der drei Hauptnutzungsarten des § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO voraus. Notwendig ist aber wenigstens eine noch aktive landwirtschaftliche Wirtschaftsstelle., Besondere Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber Wohnnutzung im Dorfgebiet, § 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO: Die von landwirtschaftlichen Betrieben üblicherweise ausgehenden Beeinträchtigungen sind insoweit gebietstypisch und daher in der Regel von der dort vorhandenen Wohnnutzung hinzunehmen., Die Abstandsregelung für Rinderhaltungen des Bayerischen Arbeitskreises für „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“, Kap. 3.3.2, kann zur Orientierung bei der Prüfung, ab wann im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO unzumutbare Geruchsimmissionen einer Rinderhaltung vorliegen, herangezogen werden (BayVGH, B.v. 4.12.2019 – 15 CS 19.2048 – juris Rn. 24)., Die TA Lärm ist auf immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen nicht anwendbar (Nr. 1 Abs. 1 Buchst c).
Grunddienstbarkeit: Verpflichtung des dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn zum Verschließen eines Tors auf einem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze nach jeder Durchfahrt
Notwegrecht: Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt über ein anderes Grundstück des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks; Zumutbarkeit der gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Umfang der Duldungspflicht bei durch eine Grunddienstbarkeit gesichertem Wegerecht
Grunddienstbarkeit: Verpflichtung des dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn zum Verschließen eines Tors auf einem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze nach jeder Durchfahrt
Notwegrecht: Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt über ein anderes Grundstück des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks; Zumutbarkeit der gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Umfang der Duldungspflicht bei durch eine Grunddienstbarkeit gesichertem Wegerecht