Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der verwaltungsprozessualen Berufung trotz Vortrags konkreter Anhaltspunkte gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung – zum Vorliegen ernstlicher Zweifel an Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils iSv § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung liegen vor, wenn aufgrund der schulischen und beruflichen Entwicklung des Kindes auszuschließen ist, dass andere Ursachen und nicht die Behinderung ursächlich für seine Probleme auf dem Arbeitsmarkt waren