Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde – zur Auslagenerstattung nach § 34a Abs 3 BVerfGG bei Erledigung einer Verfassungsbeschwerde wegen zwischenzeitlicher Aufhebung der angegriffenen Norm
Stattgebender Kammerbeschluss: Abdrängende Sonderzuweisung des § 19 Abs 3 GefAbwG ND 1998 entbindet Verwaltungsgerichte im Verfahren über Heranziehung zu Kosten einer polizeilichen Maßnahme nicht von Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme – hier: polizeiliche Ingewahrsamnahme – Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verweigerung einer Inzidentprüfung sowie durch Nichtzulassung der Berufung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro