(Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO bei Nichtzugang eines Nichtzulassungsbeschwerdebeschlusses)
Anfechtungsklage gegen isolierte Zwangsgeldandrohung, weiterhin bestehende rechtliche und tatsächliche Erfüllbarkeit des zugrundeliegenden Grund-VA, Wirkung einer Beseitigungs- und Duldungsanordnung auch gegenüber neuem Mieter, grundsätzlich keine Erfüllungsfrist bei Unterlassungs- bzw. Duldungspflicht erforderlich