Keine Verwaltungsrechtswegseröffnung für Klagen im Rahmen jugendhilferechtlicher Dreiecksverhältnisse, die auf dem privatrechtlichen Verhältnis zwischen Leistungserbringer und leistungsberechtigtem Hilfeempfänger beruhen
Keine Verwaltungsrechtswegseröffnung für Klagen im Rahmen jugendhilferechtlicher Dreiecksverhältnisse, die auf dem privatrechtlichen Verhältnis zwischen Leistungserbringer und leistungsberechtigtem Hilfeempfänger beruhen
Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege – häusliche Pflege – Tod des Pflegebedürftigen – Anspruch des ambulanten Pflegedienstes auf Übernahme noch offener Kosten für erbrachte Pflegeleistungen – Abtretung des Freistellungsanspruchs gegen den Sozialhilfeträger – Abtretungsverbot