Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren
Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung – Anforderungen an das Bestehen eines Arrestgrundes – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Keine Verkürzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch richterliches Ermessen – Verwertungsverbot von Erkenntnissen aus einer Telefonüberwachung