Verwaltungsrecht

Häusliche Quarantäne, Enge Kontaktperson, Kindertagesstätte

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Verwaltungsrecht

Versicherungsnehmer, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Betriebsschließungsversicherung, Umfang des Versicherungsschutzes, Dynamische Verweisung, Infektionsschutzgesetz, Versicherungsvertrag, Krankheitserreger, unangemessene Benachteiligung, Versicherungsfall, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Allgemeinverfügung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Betriebsschließungen, Elektronischer Rechtsverkehr, Anderer Versicherer, Elektronisches Dokument, Kurzarbeitergeld, Streitwert, Unklarheitenregel

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Medizinrecht

Corona-Pandemie, Betriebsschließung von Diskotheken

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Medizinrecht

Keine Öffnung der Diskotheken nach der „Drei-G-Regel“

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Verwaltungsrecht

Corona-Pandemie – Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung: Verpflichtung zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen in Thüringen

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Medizinrecht

Erkennt das Gesundheitsamt ein für einen Minderjährigen, der in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nr. 1 bis 3 IfSG betreut wird, vorgelegtes ärztliches Zeugnis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 IfSG, durch das eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung nachgewiesen werden soll, nicht an, so besteht zwischen dem Minderjährigen und dem Gesundheitsamt kein streitiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO. Da die Vorlagepflicht für ein entsprechendes Zeugnis gemäß § 20 Abs. 13 Satz 1 IfSG die Personensorgeberechtigten trifft, kann auch nur zwischen ihnen und der Behörde ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis bestehen. Ein von den personensorgeberechtigten Eltern für den Minderjährigen gestellter Antrag nach § 123 VwGO auf vorläufige Feststellung, dass das vorliegende Attest ausreichend sei, ist daher unzulässig.

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Medizinrecht

Erkennt das Gesundheitsamt ein für einen Minderjährigen, der in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nr. 1 bis 3 IfSG betreut wird, vorgelegtes ärztliches Zeugnis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 IfSG, durch das eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung nachgewiesen werden soll, nicht an, so besteht zwischen dem Minderjährigen und dem Gesundheitsamt kein streitiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO. Da die Vorlagepflicht für ein entsprechendes Zeugnis gemäß § 20 Abs. 13 Satz 1 IfSG die Personensorgeberechtigten trifft, kann auch nur zwischen ihnen und der Behörde ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis bestehen. Ein von den personensorgeberechtigten Eltern für den Minderjährigen gestellter Antrag nach § 123 VwGO auf vorläufige Feststellung, dass das vorliegende Attest ausreichend sei, ist daher unzulässig.

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Verwaltungsrecht

Keine Außervollzugsetzung der Maskenpflicht und der Testobliegenheit an bayerischen Schulen

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