Insolvenzanfechtung: Auslösung einer Gläubigerbenachteiligung durch Veräußerung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks oder durch seine zusätzliche dingliche Belastung
(Insolvenz über das Vermögen einer englischen Bank: Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte, soweit dieser § 104 InsO widerspricht)
Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit Grundpfandrechten belasteten, freihändig veräußerten Grundstücks bei der Berechnungsgrundlage