(Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu befriedigende) Masseverbindlichkeit – Auslegung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO – Begleichung der auf Neuerwerb anfallenden Einkommensteuer aus insolvenzfreiem Vermögen)
Wirkungen der Insolvenzverfahrenseröffnung: Befreiung eines gutgläubigen Drittschuldners von einer Verbindlichkeit durch Zahlung an den Insolvenzverwalter in Unkenntnis einer Freigabeerklärung
Berufung in einer Landwirtschaftssache auf Feststellung des Fortbestands eines Landpachtvertrages trotz außerordentlicher Kündigungen: Zulässigkeitsvoraussetzungen bei Anfechtung des Ersturteils insgesamt bei dessen Begründung mit unterschiedlichen Teilen des Streitstoffs
Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist