Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Emittenten: Vergütungsanspruch des bestellten gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger gegen den einzelnen Anleihegläubiger
(Zuständiges Gericht für eine Klage, mit der ein Insolvenzverwalter die Gesellschafter einer OHG gemäß § 128 HGB für Steuerschulden der OHG persönlich als Gesamtschuldner in Haftung nimmt)