Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher Gewerbebetrieb
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher Gewerbebetrieb
Bildung einer Ansparabschreibung zur Kompensation eines Betriebsprüfungsmehrergebnisses – Fehlender Finanzierungszusammenhang – Fehlerhaftigkeit einer Bilanz trotz unverändert bleibendem Eigenkapitalsaldo – Zeitpunkt einer Bilanzberichtigung oder Bilanzänderung