(Krankenversicherung – kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Sportrollstühlen zur Teilnahme am Vereinssport – keine weitergehenden Leistungsansprüche aufgrund UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen – Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 2 S 1 SGB 9 erstreckt sich auf alle Rechtsgrundlagen)
Vertragszahnärztliche Versorgung – Betreiben einer Zweigpraxis durch Kieferorthopäde – Ermessen der Zulassungsgremien – keine Versorgungsverbesserung bei geringer Präsenz am Ort der Zweigpraxis – Begriff – Verbesserung der Versorgung – Beachtung oder Nichtbeachtung von bundesmantelvertraglichen Regelungen