Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Ausschluss ambulanter ärztlicher Zwangsbehandlung Betreuter gem § 1906a Abs 1 S 1 Nr 7 BGB – Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes möglich, aufgrund von Auslegungsspielräumen auch geboten und zumutbar
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Ausschluss ambulanter ärztlicher Zwangsbehandlung Betreuter gem § 1906a Abs 1 S 1 Nr 7 BGB – Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes möglich, aufgrund von Auslegungsspielräumen auch geboten und zumutbar