(Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i.S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO – Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft – „Verwirklichung des Sachverhaltes“ i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV)
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung – hier: Gefahrenprognose gem § 60 AufenthG 2004 unter Annahme getrennter inländischer Fluchtalternativen einzelner Mitglieder einer afghanischen Familie ohne Erörterung der Maßgaben des Art 6 GG