Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch nicht gerechtfertigte Versagung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) – zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verwerfung der Rechtsbeschwerde gem § 119 Abs 3 StVollzG trotz offensichtlicher Abweichung von der Rspr des BVerfG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Aufhebung einer behördlichen Sperrerklärung bzgl eines Informanten in einem Strafverfahren – Unzulässigkeit des eA-Antrags bei Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität – hier: unterbliebene Geltendmachung verfassungsrechtlicher Erwägungen (Fehlen einer den Anforderungen des Art 2 Abs 2 S 2, S 3 GG genügenden gesetzlichen Grundlage für Sperrerklärungen) im fachgerichtlichen Verfahren
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsanspruchs bzgl der Gewährung von Vollzugslockerungen zugunsten ausländischer, vollziehbar ausreisepflichtiger Strafgefangener (hier: gem § 38 Abs 5 SLStVollzG ) – sowie zu den Voraussetzungen, unter denen die Ausführung eines Strafgefangenen wegen Fluchtgefahr versagt werden darf – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde – Hinweis auf Möglichkeit der Verhängung einer Missbrauchsgebühr bei Erhebung erkennbar substanzloser Verfassungsbeschwerden
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung – hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung von PKH auf Basis unzulässiger Beweisantizipation