Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Bezeichnung eines konkreten Hoheitsakt sowie nicht einmal ansatzweise nachvollziehbarer Beschwerdebegründung
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines mangels Benennung bzw anderweitiger Bestimmbarkeit der abgelehnten Richter offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (§ 19 BVerfGG)