Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen im Zwangsvollstreckungsverfahren – hier: Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsgegenklage bzgl Zwangsvollstreckungskosten und Zinsen
Ablehnung eines auf Aussetzung des von § 23 Abs 4 StVO gerichteten eA-Antrags einer Muslimin: mangelnde Rechtswegerschöpfung, unzureichende Substantiierung sowie fehlende Darlegung eines schweren Nachteils bzgl des Verbots der Gesichtsverhüllung beim Führen eines Kfz
Verwerfung von Widersprüchen gegen eA-Ablehnungen: Zuständigkeit der Kammer für Verwerfung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit – Unstatthaftigkeit des Widerspruchs gem § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG auch bei isoliertem eA-Antrag, wenn in der Hauptsache nur eine Verfassungsbeschwerde möglich wäre