Nichtannahme einer aufgrund gravierender Substantiierungsmängel offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Erkennbarkeit der offensichtlich fehlenden Erfolgsaussicht bei entsprechendem Hinweis – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten
Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags gem § 495a S 2 ZPO und ohne entsprechenden vorherigen Hinweis
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Wiedereinsetzungsantrags aus formalen Gründen – hier: Verfehlung der Anforderungen des § 45 Abs 2 StPO an Antragsbegründung