Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei ursprünglicher Unzulässigkeit der erledigt erklärten Verfassungsbeschwerde – hier: Beschwerdeeinlegung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge, mithin vor Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel (hier: zivilprozessuale Nichtzulassungsbeschwerde bei Streitwert unter Erwachsenheitssumme des § 26 Nr 8 S 1 EGZPO aF) hält Beschwerdefrist nicht offen
Nichtannahmebeschluss: Zur grundrechtlichen Radizierung der Staatshaftung sowie zur Frage von Amtshaftungsansprüchen für Einsätze der Bundeswehr im Ausland – hier: Ablehnung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Bombardierung zweier Tanklastzüge in Kunduz (Afghanistan) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden – insb keine Amtspflichtverletzung dargelegt