Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Begriff der “genehmigten” Kapitalanlage in dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen; Verstoß gegen die öffentliche Ordnung bei Verletzung einer gegenüber einem Dritten bestehenden vertraglichen Pflicht