Nichtannahmebeschluss: Außerkrafttreten einer eA gem §§ 49, 56 Abs 1 S 1 FamFG mit Wirksamwerden der (noch nicht rechtskräftigen) Hauptsacheentscheidung gem § 40 Abs 1 FamFG lässt Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde entfallen – kein Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses mangels Wiederholungsgefahr oder anhaltender Beeinträchtigung
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Vorliegen einer “beischlafähnlichen Handlung” durch Eindringen mit dem Daumen oder einem Finger in den Mund eines Kindes