(Ausschluss eines Richters – Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein Nichtigkeitsgrund i.S. des § 134 FGO i.V.m. § 579 Abs. 1 ZPO – Zur Fünf-Monats-Frist bei Zustellung statt Verkündung)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.05.2019 II R 20/17 – Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum)