Nichtannahmebeschluss: Kündigung eines Arbeitnehmers wegen rassistisch diskriminierender Beleidigung eines Arbeitskollegen verletzt nicht Art 5 Abs 1 S 1 GG (Meinungsfreiheit) – Verfassungsbeschwerde bereits nicht hinreichend substantiiert begründet – zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen