LEXNET Redaktion
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarrechtliche Sanktion eines “Warnstreiks” mehrerer Vertragsärzte unzulässig, mithin erfolglos – Verletzung der Koalitionsfreiheit (Art 9 Abs 3 GG) bzw der Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) nicht hinreichend substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
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