Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Zweipersonenhaushalt in Köthen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt – Angemessenheitsprüfung – schlüssiges Konzept nach Korrekturen – Anforderungen an Datenerhebung und -auswertung
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Zweipersonenhaushalt in Köthen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt – Angemessenheitsprüfung – schlüssiges Konzept nach Korrekturen – Anforderungen an Datenerhebung und -auswertung – Zulässigkeit der Indexfortschreibung
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Dreipersonenhaushalt in Zerbst im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt – Angemessenheitsprüfung – schlüssiges Konzept nach Korrekturen – Anforderungen an die Datenerhebung und -auswertung
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Angemessenheitsprüfung – schlüssiges Konzept für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach Korrektur und Gewichtungsverfahren – Mietwerterhebung – Vergleichsraumbildung – Repräsentativität der Datenerhebung – Differenzierung nach Vermietertypen – Berücksichtigung von privaten Kleinvermietern und institutionellen Großvermietern
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Angemessenheitsprüfung – schlüssiges Konzept für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach Korrektur und Gewichtungsverfahren – Mietwerterhebung – Vergleichsraumbildung – Repräsentativität der Datenerhebung – Differenzierung nach Vermietertypen – Berücksichtigung von privaten Kleinvermietern und institutionellen Großvermietern
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Angemessenheitsprüfung – schlüssiges Konzept für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach Korrektur und Gewichtungsverfahren – Mietwerterhebung – Vergleichsraumbildung – Repräsentativität der Datenerhebung – Differenzierung nach Vermietertypen – Berücksichtigung von privaten Kleinvermietern und institutionellen Großvermietern
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – angemessene Unterkunftskosten – Einpersonenhaushalt in Burg im Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt – schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers – Vergleichsraumbildung – nachvollziehende Kontrolle
Kein Rechtsmissbrauch, wenn in einem Bebauungsplanverfahren lediglich ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung ausgelegt wird, nicht aber das entsprechende Gutachten